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European Civil Protection and Humanitarian Aid Operations
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EU-Katastrophenschutzverfahren zur Unterstützung der konsularischen Hilfe

Was ist das?

Das EU-Katastrophenschutzverfahren kann von den EU-Mitgliedstaaten und seinen neun Teilnehmerstaaten aktiviert werden, um Hilfe für die konsularische Unterstützung ihrer Bürger anzufordern, z. B. im Rahmen von Evakuierungsmaßnahmen. 

Zu den bisherigen Einsätzen gehörten (i) Evakuierungen aus Afghanistan (2021), (ii) Rückführungen während der Corona-Pandemie (2020 und 2021), (iii) konsularische Unterstützung und Evakuierungen nach den Wirbelstürmen Irma und Maria in der Karibik (2017) sowie (iv) konsularische Evakuierungen aus Jemen (2015), Libyen (2011) und Indien (2008).

Warum ist das wichtig?

In Notfällen gewährleisten Rückführungsflüge, die im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens koordiniert werden, eine sichere Rückkehr von EU-Bürgern verschiedener Nationalitäten.

Dabei können sich die EU-Bürger an die Botschaften der anderen EU-Mitgliedstaaten wenden, wenn sie Hilfe benötigen. Ein EU-Bürger gilt dann als „nicht vertreten“, wenn sein eigener Mitgliedstaat keine Botschaft bzw. kein Konsulat in einem Drittland unterhält oder keinen konsularischen Schutz bieten kann. In diesem Fall können Nothilfe und Rückführung in das Heimatland zur Verfügung gestellt werden.

Wenn das EU-Katastrophenschutzverfahren von einem EU-Mitgliedstaat oder einem der Teilnehmerstaaten aktiviert wird, gehen die Maßnahmen sogar noch über die genannten Rechte hinaus. Unter diesen Umständen wird allen betroffenen EU-Bürgern, die evakuiert werden wollen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, Unterstützung angeboten.

Gerade während solcher Evakuierungs- und Rückführungsmaßnahmen ist die Solidarität der EU von entscheidender Bedeutung. Da diese Art Einsätze häufig unter extremem Zeitdruck erfolgen, müssen die EU-Mitgliedstaaten in der Lage sein, die verfügbaren Ressourcen gemeinsam zu koordinieren und zu nutzen.

Dabei bildet das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) das Herzstück für die Einsätze im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens. Es bietet eine Plattform, die die Koordination von Evakuierungs- und Rückführungsmaßnahmen erleichtert.

Das ERCC ist rund um die Uhr einsatzbereit und kann 24 Stunden am Tag auf Katastrophen in aller Welt reagieren.  Es arbeitet in enger Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).

Wie helfen wir?

Wenn ein EU-Mitgliedstaat oder ein am EU-Katastrophenschutzverfahren teilnehmender Staat (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und die Ukraine) um Hilfe bittet, kann die Europäische Kommission die konsularische Reaktion unterstützen.

Diese Unterstützung kann in folgender Form erfolgen:

  • Evakuierungsmittel (Flugzeuge, Hubschrauber, Boote, Schiffe usw.)
  • Notfallkapazitäten (Such- und Rettungsteams, fortschrittliche medizinische Posten, medizinische Evakuierung, Wasserreinigungsanlagen, Teams für technische Hilfe und Unterstützung usw.)
  • Unterstützung in Form von Sachleistungen (Notunterkünfte, Zelte, Decken, Schlafsäcke, elektrische Heizgeräte, Stromgeneratoren, Hygienepakete, Medikamentenpakete, Kommunikationsausrüstung usw.)

Diese Ressourcen werden von den EU-Mitgliedstaaten und den Teilnehmerstaaten auf freiwilliger Basis angeboten und eingesetzt. Ziel ist es, EU-Bürgern zu helfen, die während einer Krise oder einer Katastrophe im Ausland in ernste Schwierigkeiten geraten.

Die Europäische Kommission erleichtert die Bereitstellung dieser Hilfe, koordiniert die europäische Reaktion und kofinanziert die Transportkosten.

Rückführungseinsätze während der Corona-Pandemie

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie wandten sich die EU-Mitgliedstaaten in einem noch nie dagewesenen Ausmaß an das EU-Katastrophenschutzverfahren. Sie ersuchten um dringende Hilfe bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen.

Daher spielte das EU-Katastrophenschutzverfahren in den ersten Monaten der Pandemie eine Schlüsselrolle bei den erfolgreichen Rückführungsbemühungen weltweit.

Fast 100.000 der 600.000 EU-Bürger, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie repatriiert wurden, taten dies mit Hilfe des EU-Katastrophenschutzverfahrens.

Insgesamt wurden im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens mehr als 400 Rückführungsflüge ermöglicht und kofinanziert. Ermöglicht wurde dies durch eine beispiellose Koordinierungsarbeit, die durch das ERCC und den Europäischen Auswärtigen Dienst erleichtert wurde.

Diagram showing the different steps in consular support
© Europäische Union

Letzte Aktualisierung: 19/04/2023

Fakten und Zahlen

Evakuierungen aus Afghanistan im Jahr 2021:

  • 98 Flüge
  • 3.000 Bürger aus 18 verschiedenen europäischen Ländern wurden evakuiert
  • 7.000 afghanische Staatsangehörige wurden evakuiert.
  • 26 Mio. EUR an eingesetzten EU-Mitteln

Corona-Evakuierungen im Jahr 2020:

  • 400 Flüge
  • 100.000 EU-Bürger wurden evakuiert
  • 68 Mio. EUR an eingesetzten EU-Mitteln